Kühlpflichtige Impfstoffe und Medikamente
Nahezu jede Arztpraxis muss Medikamente, Impfstoffe oder Proben gekühlt aufbewahren.
Dabei muss teilweise auf unterschiedliche Temperaturzonen geachtet werden, beispielsweise für manche Impfstoffe bis zu -70° C.
Die meisten Arzneimittel müssen bei Raumtemperatur (15° bis 25° C) oder im Kühlschrank bei 2° bis 8° C aufbewahrt werden.
Dabei spielt die Sicherheit und Haltbarkeit die entscheidende Rolle.
Aber auch der finanzielle Wert solcher Vorräte kann schnell größere Beträge erreichen, die bei Verfall einen großen Schaden darstellen.
Gebräuchlich sind bis heute händische Listen, einfache Ablese-Thermometer oder Min-Max-Thermometer. Empfohlen werden aber seit längerem von der ABDA und Behörden automatisierte Datenlogger.