Temperaturüberwachung von Medikamenten, Impfstoffen und Grundstoffen
Apotheken sind die zuverlässigste Quelle für Medikamente und Heilmittel. Daher müssen für bestimmte Arzneimittel die vorgeschriebenen Temperaturen für die Lagerung streng eingehalten werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.
Dazu ist eine lückenlose und zuverlässige Temperaturkontrolle in allen Temperaturzonen und eine manipulationsfreie Temperatur-Dokumentation unverzichtbar. Das Temperatur-Monitoring muss zudem von den prüfenden Behörden anerkannt sein.
Auch an Wochenenden und Feiertagen muss die ordnungsgemäße Lagertemperatur für Medikamente und Impfstoffe strikt eingehalten und kontrolliert werden. Soll-Abweichungen müssen in Echzeit erkannt und Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.
Kühlkettenpflichtige Arzneimittel müssen über die gesamte Lieferkette, d.h. vom Hersteller über den Großhandel und die Apotheke bis zur Anwendung am Patienten, ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden.
Genaue Vorgaben hat die ABDA in ihrem Faktenblatt „Kühllagerung von Arzneimitteln“ zusammengestellt.